0137: Freispruch
Dienstag, 29. August 2006
Das Amtsgericht Kassel stellte das Verfahren gegen einen 55-jährigen Kaufmann aus Fuldabrück ein. Dieser hatte zehntausende Telefonkunden mit Lockanrufen zum Anwählen einer teuren 0137er-Nummer verführt. Den Gewinn aus dieser Aktion darf der Kaufmann behalten. Für den Vorsitzenden des Schöffengerichts sei es fraglich, ob die Geschäfte des Angeklagten als Betrug gewertet werden könnten. Im Jahre 2003 hatte der Mann per Computer mehrere hunderttausend Mobiltelefon- und Festnetznummern in ganz Deutschland anwählen lassen. Nach dem ersten klingeln wurde die Verbindung abgebrochen. Die Angerufenen wurden so zu einem Rückruf bei der auf dem Display angezeigten 0137-Nummer bewegt.
Quelle: www.tagesspiegel.de
