0900: Anwaltshotline

Donnerstag, 24. August 2006

Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (www.anwaltshotline.de) berichtet, hat das Oberlandesgericht Karlsruhe die Auskunftsklage einer Frau zurückgewiesen, die bei der Behandlung an einer Fachklinik für psychogene Erkrankungen in einen folgenreichen Unfall mit einer Mitpatientin verwickelt worden war und für ihre erheblichen Schadensersatzansprüche deren Identität geklärt haben wollte. Die Richter urteilten, daß in Arzt seiner eigenen Patientin gegenüber zum Schweigen verpflichtet ist, wenn diese den Namen einer anderen Mitpatientin von ihm in Erfahrung bringen will. “Und dazu gehört schon der Umstand, dass sich eine Person mit einem bestimmten Namen überhaupt einer ärztlichen Behandlung unterzieht”, erklärt Rechtsanwalt Paul Vogel (telefonische Rechtsberatung unter 0900/1867800-0 für 1,99 Euro pro Minute).

Quelle: marlaktuell.de

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