0900: Handy am Steuer

Mittwoch, 27. September 2006

Das OLG Hamm hat jetzt entschieden (Az. 2 Ss OWi 402/06), daß bereits das Ablesen einer Nummer vom Handydisplay gegen die Straßenverkehrsordnung verstößt. Ein Kraftfahrer wurde von der Polizei ertappt, als er hinter einem LKW herfuhr und das Display seines Handys studierte. Der Gesetzgeber verbietet im fließenden Straßenverkehr die Nutzung eines Mobiltelefons. Eingeschlossen von diesem Verbot sind ebenfalls die Nutzung sämtlicher Bedienfunktion, die das Gerät aufweist. Dazu gehört auch, so die Richter am OLG Hamm, das Ablesen einer gespeicherten Information. Der Fahrer wurde zur Zahlung eines Bußgeldes in Höhe von 100,00 € verurteilt. Telefonische Rechtsberatung zu diesem Thema unter 0900/1867800-0 für 1,99 Euro pro Minute.

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