Bushido – alles nur geklaut?

Mittwoch, 24. März 2010

Gestern gab es für unseren erfolgreichen Rapper Bushido eine Klatsche vorm Hamburger Landgericht. Die Richter am Hamburger Landgericht sind bereits bekannt für solche Urteile. Große Konzerne prozessieren gern an dieser Institution, weil sie dort gute Chancen haben, ihre Prozesse zu gewinnen. Nun hat es Bushido erwischt, der Melodien von einer unbekannten französischen Band für dreizehn seiner Songs verwendet haben soll. Dumm ist nur, dass Bushidos Anwälte auch gern Abmahnungen an Raubkopierer versenden, um seine Werke zu schützen. Einige sollen Bushido schon als Abmahn-Rapper bezeichnen. Doch wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit seinen werfen. Vor dem Hamburger Landgericht wurde Bushido alias Anis Mohamed Youssef Ferchichi jetzt nun selbst als quasi Raubkopierer zum Schadensersatz verurteilt. Für die Richter war es eindeutig, dass Bushido Urheberrechtsverletzungen begangen hat und sprach der französischen Band „Band Dark Sanctuary“ Schadensersatz zu. Wen man sich schon am dem Eigentum anderer bedient, dann sollte man wenigsten still halten und nicht andere ständig abmahnen lassen. Schließlich hat man, wie das Gericht festgestellt hat, sich selber der Plagiiere schuldig gemacht. Es sei jedem gegönnt, dass er eine Lücke findet und ordentlich Geld verdient. Davon träumt doch fast jeder, nur soll man immer auf dem Bodenbleiben. Ein klärendes Gespräch mit den Franzosen oder eine Beteiligung hätte Bushido den ganzen Zirkus erspart. Jetzt sollen die Alben mit den geklauten Melodien eingestampft werden. Alles ein unnötiger Aufwand, den man sich durchaus hätte sparen können.

Kommentare zu "Bushido – alles nur geklaut?"

  1. muster 24. 05.2010

    hey wenn ihr was gegen bushido habt sagt es ihm der will bloss gute musik machen der ist nicht so einer der so halt so schlecht ist vieleicht wusste er es nicht kann mann nie wissen der arme bushido

  2. admin 25. 05.2010

    ist schon ok, will auch nur Kohle machen der Gute :-)

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