Dailer Urteil
Mittwoch, 25. Oktober 2006
In Köln bestätigte das Verwaltungsgericht, dass die Maßnahmen der Bundesnetzagentur gegen Anbieter von Dailern mit „falschen“ Vorwahlen rechtens sind. Im konkreten Fall ging es um eine niederländische Firma, die zum Jahreswechsel 2003/2004 Internetuser über einen 0193-Dailer um ca. 40,00€ pro User erleichtert hatte. Angeboten wurde ein Internetwissenstest, der über einen Dailer eine teure Verbindung herstellte. Die Dailer waren so konzipiert, daß Sie die 0190 Sperren umgehen konnten. Wer den Betrag nicht entrichtete, bekam Post von einem Inkassounternehmen. Die User beschwerten sich und die Bundesnetzagentur reagierte entsprechend. Seit Dezember 2003 dürfen sich Dailer in Deutschland nur noch über die Rufnummerngasse 09009 einwählen. Zugleich wurde ein Inkassoverbot verhängt. Damit dürfen unseriöse Anbieter, die ausstehenden Beträge nicht mehr einfordern.
