Kopfnummern 0180
Donnerstag, 18. Dezember 2008
Kauft Kopfnummern! So könnte eine Werbeaussage lauten, die derzeit gar nicht so abwegig klingt. Die Bundesnetzagentur hat nämlich verlängerte Rufnummern für unzulässig erklärt. Waren also Rufnummern mit Durchwahlen in der Vergangenheit durchaus die Regel, so dürfen ab sofort nur noch Kopfnummern verwendet werden. Statt wie bisher aus einer Servicenummer mehrere Rufnummern zu machen, in dem die Kopfnummer hinten erweitert wurde (01805 – 777 000 XXX), so darf man künftig nur noch Kopfnummern verwenden (01805 – 777 000). Ausgenommen von dieser Regelung sind Sondernummern, die alle auf ein Ziel enden. Wenn man als Call Center Betreiber beispielsweise eine Kopfnummer nutzt, diese Rufnummer dann verlängert und alle Ziele auf sein eigenes Call Center routet, dann ist man von der Regelung der Bundesnetzagentur ausgenommen.
Kommen die Ziele der Kopfnummern bei unterschiedlichsten Kunden an, dann ist das ein Verstoß gegen die Auflagen der Bundesnetzagentur. Doch wie bei allem sollte man in dem bevorstehenden Wechsel eine Chance sehen. Man bekommt eine kurze Sonderrufnummer. Diese kann man sich, wenn man will, bei der Bundesnetzagentur aussuchen. So kann man seine Kundenkontakte künftig über eine Wunschnummer abwickeln.
Und der wichtigste Vorteil ist der, dass man gleichzeitig seinen Anbieter wechseln kann. Diese Chance sollte man nicht verstreichen lassen. Warum unnötig Gebühren zahlen, wenn es bei einem anderen Servicenummeranbieter auch ohne geht. Nachdenken und handeln!
