Telekommunikationsgesetz
Sonntag, 26. November 2006
Mit in Kraft treten des neuen Telekommunikationsgesetzes werden eindeutige Preisinformationen zur Pflicht. So müssen Auskunftsdienste wie die 118er Gasse und PremiumSMS-Dienste dann ab sofort eine Preisangabe enthalten. Bei PremiumSMS-Diensten muß der Verbraucher eine Bestätigungs-Sms senden, bevor er die angebotene Dienstleistung in Anspruch nimmt. Zusätzlich wird nach dem Verbrauch eines gewissen Guthabens eine Warn-SMS versendet. Für weitere Fragen wählen Sie einfach: 030 – 27 87 42 97.
