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Ist ein Arbeitnehmer aufgrund der aktuellen Finanzkrise von der Arbeitslosigkeit bedroht, dann ist er verpflichtet, sich spätestens drei Monate vor Beendigung seines Arbeitsverhältnisses bei der Agentur für Arbeit als arbeitssuchend zu melden. Diese Formulierung stammt aus einer aktuellen Pressemitteilung der Agentur für Arbeit. Wird dem Arbeitnehmer eine Kündigung zum Monatsende ausgesprochen, so muss er sich binnen drei Tagen bei der Agentur melden. Die Arbeitsuchendmeldung kann bundesweit bei jeder Arbeitsagentur entweder persönlich oder telefonisch unter der Servicerufnummer

Job Hotline Arbeitsamt

01801 555 111

erfolgen.

Allerdings muß sich spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit der Arbeitslose persönlich bei seiner örtlichen Arbeitsagentur melden.

Die zeitnahe Meldung der anstehenden Arbeitslosigkeit versetzt die Arbeitsagentur in die Lage, sich frühzeitig um den Arbeitssuchenden zu kümmern. So können diesem Stellenangebote unterbreitet oder Beratungsgespräche geführt werden. Ein nahtloser Übergang in ein neues Arbeitsverhältnis ist das Ziel dieser Maßnahme. Wer mehr wissen will, kann über die Servicenummer 01801 – 555 111 alles weitere erfahren.

Veröffentlicht in: Hotline