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Ansagetexte und Mehrwertnummern sind immer so eine Sache. Gesetzlich ist die Ansage für die kostenpflichtige 0900 Nummer geregelt. Jeder Anrufer, der eine 0900 Rufnummer wählt, wird als erstes auf unsere Maschine geleitet, auf welcher wir den vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Ansagetext hinterlegt haben. Der Anrufer hört also immer als erstes eine Preisansage. Er wird darüber informiert, welche Kosten bei diesem Anruf auf ihn zukommen. Diese Ansage ist immer noch kostenlos. Erst wenn der Ansagetext verstummt ist, der Kunde einen Signalton hört und dann zu seinem eigentlichen Ziel, einem Mehrwertdienst weitergeleitet wird, entstehen die im Ansagetext genannten Kosten. Allerdings muss dafür eine Verbindung zustande kommen. Diese kommt bereits beim Warten in der Warteschleife zustande. Für den Anrufer bedeuten Ansagetexte bei Mehrwertnummern einen soliden Schutz vor einer möglichen Abzocke. Sollte nämlich keine Preisansage vor Beginn des Gespräches erflogen, dann müssen auch keine Gebühren entrichtet werden. Die Servicerufnummernanbieter auf dem deutschen Markt halten sich an die gesetzlichen Vorgaben. Allerdings gibt es immer wieder Kunden, die nach einer Änderung des Ansagetextes fragen. Bei solchen Kunden reagieren wir sehr zurückhaltend, könnte man doch eine betrügerische Absicht vermuten. Derzeit gibt es wieder unter einer 0900 Nummer ein Audio Cabrio zu gewinnen. Wahrscheinlich würden die Abzocker ohne eine vorherige Preisansage noch erheblich mehr Verbrauchern das Geld aus der Tasche ziehen. Bei den anderen Mehrwertnummern reicht der schriftliche Hinweis, was der Anruf kostet. Der Verbraucher soll schließlich wissen, auf was er sich einlässt. Grundsätzlich gilt: 0180 er und 0800 er Nummern kann man bedenkenlos anrufen. Hier sind die Preise klar geregelt. Bei einer 0900 Nummer sollten man immer auf den Ansagetext achten.

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