Wir beraten Sie gern!
+49 030 / 27 874 297

Mehrwertnummern im Impressum: das sagt der Bundesgerichtshof dazu

Die Pflicht zur Angabe eines Impressums auf Webseiten wird rechtlich durch das Telemediengesetz vorgegeben. Dieses hat zum Ziel, dass Besucher einer Website jederzeit einen Ansprechpartner finden, den man zur Kontaktaufnahme, zur Bestellung oder auch bei der Geltendmachung von Rechten nutzen kann. Dieses Gesetz gilt auch für Webseiten, auf denen nur Informationen und Werbung zu finden sind, eine Möglichkeit zum Bestellen ist für die Impressumspflicht nicht notwendig.

Impressumspflicht auch für alte und ungepflegte Webseiten

Auch für Webseiten, die nicht aktiv gepflegt werden und auf denen vielleicht schon seit Jahren nichts Neues mehr veröffentlicht wurde, gilt die Impressumspflicht. Hier müssen Websitebetreiber darauf achten, immer die aktuellen Ansprechpartner zu nennen sowie eine Kontaktmöglichkeit zur Verfügung zu stellen.

Mehrwertnummern im Impressum ja , aber mit weiterer Kontaktmöglichkeit für den Kunden.

Telefonische Kontaktmöglichkeit nicht zwingend notwendig

Ein Telefonnummer muss dabei nicht unbedingt im Impressum stehen, auch wenn es für viele oft die schnellste Möglichkeit ist, mit einem Verantwortlichen der Website Kontakt aufzunehmen. Laut Telemediengesetz ist auch die Angabe einer Mailadresse ausreichend, um die Möglichkeit für eine schnelle Kontaktaufnahme zur Verfügung zu stellen. Auch per Mail können Webseitenbesucher schnell mit dem Betreiber Kontakt aufnehmen und kommunizieren. Name und Anschrift gehören natürlich ebenso ins Impressum, damit Besucher wissen, mit welchem Unternehmen oder welcher Person man es zu tun hat. Statt einer Telefonnummer gibt es auch noch die Möglichkeit, eine elektronische Anfragemaske zu nutzen. Der Betreiber antwortet auf diese Anfrage dann ebenfalls per elektronische Post.

Warum kostenpflichtige Nummer im Impressum nicht gut ankommen

Zwar müssen die Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme nicht komplett kostenlos sein, hochpreisige Mehrwertnummer kommen aber bei Kunden gar nicht gut an. Akzeptiert werden dagegen Hotlines mit „normalen“ Telefongebühren, während die Kosten einer Mehrwertnummer viele Verbraucher eher von der Kontaktaufnahme abschrecken. Aus diesem Grund sind die meisten kostenpflichtigen Mehrwertnummern zur alleinigen Kontaktaufnahme nicht mehr erlaubt.

Veröffentlicht in: Mehrwertnummern