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Servicenummer Arzttermine anrufen

Terminservicestellen: Maximal vier Wochen bis zum Facharzttermin

Maximal vier Wochen bis zum Facharzttermin

Künftig sollen die Terminservicestellen den Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherung dabei helfen, eine Wartezeit von maximal vier Wochen bis zum Facharzttermin zu realisieren. Hierfür wird in allen Bundesländern von der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung eine Rufnummer bereitgestellt. Hier können sich Kassenpatienten, die einen Facharzttermin brauchen melden, woraufhin bei einem freien Spezialisten ein Termin zugeteilt wird. Allerdings müssen gegebenenfalls Anfahrtswege von bis zu 60 Minuten in Kauf genommen werden und eine Überweisung vom Hausarzt ist unumgänglich.

Schluss mit endlosen Wartezeiten beim Facharzt

Im Juli 2015 trat das Versorgungsstärkungsgesetz in Kraft. Die Realisierung der Terminservicestellen ist Teil dieses neuen Gesetzes, das hauptsächlich die Bedingungen für gesetzlich Versicherte hierzulande verbessern soll. Damit dies erreicht wird, ist ein Ziel beispielsweise die deutliche Verkürzung der Wartezeiten beim Facharzt. Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen mussten bis dato häufig wochenlange, wenn nicht gar monatelange Wartezeiten in Kauf nehmen, bis sie einen Termin beim Facharzt, etwa bei einem Kardiologen, Orthopäden oder Hautarzt, wahrnehmen konnten.

Um zeitnah einen Termin beim Facharzt zu bekommen, müssen gesetzlich Versicherte zunächst beim Hausarzt vorstellig werden, so dass dieser eine Überweisung zum Spezialisten ausstellt. Handelt es sich um keine dringende Untersuchung, wird Patienten nahegelegt, sich zunächst selbst an den jeweiligen Arzt zu wenden und sich nach einem freien Termin zu erkundigen. Sofern dieser eine enorm lange Wartezeit bedeutet, haben Kassenpatienten nun die Möglichkeit, sich bei der Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung Hilfe zu holen, die einen Termin mit maximal vier Wochen Wartezeit bei einem Facharzt, der zeitnäher freie Kapazitäten hat, organisieren.

Servicenummern für alle Bundesländer

Damit die Kassenpatienten zügig Hilfe erhalten, stellt jedes Bundesland eine eigene Servicenummer bereit, an die sie sich wenden können, um möglichst zeitnah Termine zu erhalten. Diese sind hier einzusehen.

Servicenummer Arzttermine

Telefon: 0421/ 98 88 58 10, montags bis donnerstags 9.00 bis 12.00 Uhr und 15.00 bis 16.00 Uhr

Telefon: 0511/ 56 99 97 93, montags bis freitags von 8.00 bis 18.00 Uhr

  • Brandenburg (www.kvbb.de)

Telefon: 0331/ 98 22 99 89, montags, dienstags, donnerstags und freitags von 9.00 bis 11.00 Uhr, sowie mittwochs von 12.30 bis 14.30 Uhr

Telefon: 030/ 31 00 33 83, montags bis freitags von 10.00 bis 15.00 Uhr

Telefon: 0391/ 62 78 88 8, montags, dienstags, donnerstags und freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr und mittwochs von 13.00 bis 15.00 Uhr

Telefon: 0211/ 59 70 89 90, montags, dienstags, donnerstags von 8.00 bis 12.00 und 14.00 bis 16.00 Uhr, mittwochs von 14.00 bis 17.00 Uhr, freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr

Telefon: 0231/ 94 32 94 44, montags, dienstags, donnerstags von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, mittwochs von 14.00 bis 17.00 Uhr, freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr

Telefon: 03643/ 77 96 04 2, montags bis freitags von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr, dienstags von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr

Telefon: 0341/ 23 49 37 33, montags bis freitags von 08:30 bis 12:30 Uhr, mittwochs von 14:00 bis 17:00 Uhr

Telefon: 069/ 40 05 00 00, montags bis donnerstags von 9.00 bis 16 Uhr, freitags von 9.00 bis 14.00 Uhr

Telefon: 06131/ 88 54 45 5, montags, dienstags, donnerstags und freitags von 9.30 bis 14.00 Uhr, mittwochs von 9.30 bis 16.00 Uhr

Telefon: 0681/ 85 77 30, montags bis freitags von 9.00 bis 12 Uhr

Telefon: 0921/ 78 77 65 55 02 0, montags, dienstags und donnerstags von 8.00 bis 17.00 Uhr sowie mittwochs und freitags von 8.00 bis 13.00 Uhr

Telefon: 0711/ 78 75 39 66, montags bis donnerstags 8.00 bis 16.00 Uhr und freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr

Telefon: 04551/ 30 40 49 31, montags bis freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr und montags, dienstags und donnerstags von 13.00 bis 17.00 Uhr

  • Mecklenburg-Vorpommern (www.kvmv.info)

Telefon: 0385/ 74 31 87 7, montags bis donnerstags von 8.00 bis 12.00 Uhr

Telefon: 040/ 55 55 38 30, montags bis freitags von 8.00 bis 17.00 Uhr

Konsequenzen beim Absagen eines Termins Da freie Termine beim Facharzt Mangelware sind, sollen die Terminservicestellen künftig unterstützend bei der gerechten Vergabe mitwirken. Für Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung bedeutet die Absage eines so vereinbarten Termins daher auch Konsequenzen. Ist die Annullierung des Termins notwendig, muss sich der Patient selbst um einen neuen kümmern und hat kein Recht darauf, dass die Terminservicestellen dies erneut übernehmen. Allerdings gibt es Ausnahmen: Erfolgt die Absage noch am Tag des Termins, besteht das Recht auf einen Alternativtermin weiter.

Kritische Stimmen zu den Terminservicestellen

Der gesetzliche Auftrag wird mit der Einführung von Terminservicestellen umgesetzt. Allerdings wird hierzu mindestens ebenso viel Kritik wie Lob laut. Hintergrund ist der enorme Aufwand sowie die immensen Kosten, die durch die Bereitstellung der Terminservicestellen entstehen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung wirft daher ein, dass sowohl Zeit als auch Geld idealer genutzt werde könnten. Zudem seien die langen Wartezeiten bis zu einem Facharzttermin hierzulande ein relativ überschaubares Problem. Deutlich mehr Sorge zeigt der Verband in Anbetracht der Tatsache, dass die Nachbesetzung der Fachärzte, die durchschnittlich immer länger ihrer Arbeit nachgehen müssen, zum Problem wird.

Veröffentlicht in: Servicenummer