Hotline für Informationen zum Mindestlohn
Mit der Einführung des Mindestlohns zum 1. Januar 2015 kamen nicht nur viele neue Rechte und Pflichten auf Arbeitnehmer sowie Arbeitgeber zu, es entstand auch ein großer Informationsbedarf bezüglich aller Details und Richtlinien des neuen Gesetzes. Aus diesem Grund wurde eine Mindestlohn Hotline eingerichtet, bei der man sich ausführlich zum Thema informieren kann.
Als flächendeckend gültiger Mindestlohn wurden mit dem neuen Gesetz 8,50 Euro pro Stunde festgelegt, um dem Lohndumping, das in den letzten Jahren immer mehr Verbreitung fand, ein Ende zu bereiten. Weiterhin soll mit dem Mindestlohn auch die Zahl der Aufstocker verringert werden, die aufgrund ihres niedrigen Lohnes auf zusätzliche Sozialleistungen angewiesen waren.
Änderungen beim Gehalt ergeben sich dadurch für ungefähr 3,7 Millionen Beschäftigte, die sich bisher im sogenannten Niedriglohnsektor bewegten. Der festgelegte Mindestlohn gilt als absolute Untergrenze, die Beschäftigten jetzt als Stundenlohn zusteht. Um den Umstieg für die Branchen zu vereinfachen, die bisher ausschließlich unterhalb der Mindestlohngrenze Mitarbeiter beschäftigten, wurde eine Übergangsregelung eingeführt.
Sämtliche Detailfragen zum Mindestlohn können Sie auch bei der folgende Hotline erfragen.
Telefonnummer Mindestlohn
030 60 28 00 28
Die Hotline ist immer in der Zeit von Mo. bis Do. zwischen 08:00 und 20 Uhr für Sie erreichbar. Ein kompetentes Beratungsteam beantwortet hier sämtliche Fragen rund um das Thema Mindestlohn – sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber.
Für Gehörlose bzw. Hörgeschädigte gibt es noch die folgenden Kontaktmöglichkeiten für Fragen zum Mindestlohn.
Hörgeschädigten- und Gehörlosen-Service
E-Mail: info.gehoerlos@bmas.bund.de
Fax: 030/221 911 017
Gebärdentelefon: gebaerdentelefon@sip.bmas.buergerservice-bund.de