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Endlich werden die älteren Bürger unseres Landes vor unerlaubter Telefonwerbung geschützt. Waren Sie schon mal tagsüber zu Hause? Soviel Anrufe von Firmen die einem Lose, oder Lottoscheine schenken oder die Telefonkosten senken wollen, kennt man gar nicht und man fragt sich, woher sie den eigentlich die Adresse bzw. die Telefonnummer haben. Als Antwort hört man dann immer, ja, sie haben ja damals (1929 :-)) eine einem Gewinnspiel teilgenommen und dabei ihre Einwilligung zum „Telefonterror“ erteilt, so daß man sie jetzt anrufen dürfe. So ein Quatsch. Dann sagt man einmal „Ja“ am Telefon und schon hat man den „Schlamassel an der Backe“.

Werbung am Telefon oder unerlaubte Anrufe - Neuregelung

Damit soll bald Schluss sein. Der Bundesrat hat am 19. September 2008 eine Stellungnahme zur geplanten Neuregelung im Umgang mit solchen Praktiken erstellt.

In das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb soll vermerkt werden, daß eine Einwilligung für einen Werbeanruf ausdrücklich von Seiten des Kunden in Textform vorliegen muss.

Noch besser ist aber, daß, wenn der Angerufene „Ja“ am Telefon gesagt hat, muss er dieses „ja“ selbst noch einmal via Textform dem Anrufer mitteilen. Ohne diese Textform darf der Anrufer den Kunden nicht einfach umstellen oder etwas von seinem Konto abbuchen. Wird der telefonisch angebahnte Vertrag nicht binnen zwei Wochen per Textform bestätigt, dann ist dieser unwirksam.

Für ordnungswidrige Werbeanrufe soll das Bußgeld von 50.000 auf 250.000 Euro erhöht werden.
Da kann man nur sagen, Zeit wird es, daß diese Neuregelungen in das Gesetz aufgenommen werden. Wer soll uns denn sonst vor ungewollten Vertragsabschlüssen am Telefon schützen, wenn nicht der Gesetzgeber.

Veröffentlicht in: Servicerufnummer